Teilnahme­voraussetzungen, Bewerbung, Förderung

Fragen und Antworten

Teilnahme­voraussetzungen

Fördert die Stiftung Polytechnische Gesellschaft bevorzugt bestimmte Fächer, Themen oder Hochschulen?

Das Main-Campus-Stipendiatenwerk ist interdisziplinär ausgerichtet, mit einem Schwerpunkt in den Naturwissenschaften. Gefördert werden junge, herausragende Studierende, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler an der Goethe-Universität Frankfurt, der Frankfurt University of Applied Sciences, der Provadis Hochschule, der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst und der Städelschule.

Habe ich mit sehr guten Noten eine sehr gute Chance auf ein Stipendium?

Grundsätzlich ja. Wir legen jedoch auch Wert darauf, dass Sie Ihr Studium jenseits der universitären Vorgaben individuell gestaltet und zügig abgeschlossen haben. Zudem erwarten wir aktiv verfolgte außerfachliche Interessen und gesellschaftliches Engagement.

Was bedeutet »gesellschaftliches Engagement«?

Wir erwarten aktives Engagement, bei dem Sie Verantwortung übernehmen und sich für andere einsetzen z. B. in den Bereichen Sport, Politik, Umweltschutz, Kunst, in Schulen, an der Universität, im kirchlichen oder karitativen Bereich, im Rahmen von Sozialprojekten u. a. m.

Derzeit finanziere ich meine Promotion mit einer Anstellung oder einem Stipendium einer anderen Förder­organisation. Ich würde die Förderung der Stiftung Polytechnische Gesellschaft aber bevorzugen. Kann ich mich um die Förderung bewerben?

Ja. Sie wechseln einfach in die Finanzierung durch die Stiftung Polytechnische Gesellschaft nach Zusage unserer Förderung. Wir erwarten, dass Sie die Förderung spätestens vier Monate nach dem Zusagetermin antreten. Andernfalls verfällt die Förderzusage.

Ich bin bereits promoviert. Kann ich für eine zweite Doktorarbeit gefördert werden?

In der Regel fördern wir nur die erste Promotion, es sei denn, Sie haben im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Dissertation angefertigt und streben nach dem Studienabschluss nun eine zweite (z.B. naturwissenschaftliche) Promotion an.

Bewerbung

Wann kann ich mich bewerben?

Die Main-Campus-Stipendien aller drei Programme werden alle zwei Jahre zum Sommersemester ausgeschrieben. Über den Start einer Ausschreibung informieren wir rechtzeitig auf der Projektwebsite www.main-campus.de.

Wie lange dauert das Auswahl­verfahren?

Von der Bewerbungsfrist bis zur Aufnahme in das Stipendiatenwerk dauert es etwa ein halbes Jahr.

Kann ich meine Unterlagen auch auf Englisch einreichen?

Nein, bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in allen Programmen auf Deutsch ein.

Referenzgutachten dürfen auf Englisch verfasst sein.

Muss ich die deutsche Sprache beherrschen, wenn ich mich um ein Main-Campus-Stipendium bewerbe?

Ja, Sie müssen die die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen, wenn Sie sich um ein Stipendium bewerben möchten. Die Auswahlgespräche in allen Programmen werden auf Deutsch geführt und das ideelle Programm wird in deutscher Sprache angeboten.

Ich habe gelesen, dass die Regel­förderungs­dauer drei Jahre beträgt. Muss ich meinen Zeitplan für das Promotions­projekt auf drei Jahre anlegen?

Wir erwarten, dass Sie Ihr Projekt innerhalb der Höchstförderdauer von drei Jahren (wenn Sie ein Kind haben, innerhalb von vier Jahren) abschließen können. Sie können Ihren Zeitplan also auch auf drei Jahre anlegen; wichtig ist allerdings, dass der vorgelegte Plan realistisch ist.

Ich habe ein Kind oder mehrere Kinder. Wird dies bei der Bewerbung und den Förder­bedingungen berücksichtigt?

Ja. Schwangerschafts- und Erziehungszeiten berücksichtigen wir im Rahmen des Auswahlverfahrens. Promovierende mit Kind erhalten zudem Zuschläge zum Stipendium und können eine längere Förderdauer in Anspruch nehmen.

Förderung

Ist die finanzielle Förderung durch die Stiftung Polytechnische Gesellschaft vereinbar mit Stipendien von anderer Seite?

Neben dem Stipendium der Stiftung Polytechnische Gesellschaft ist ein parallel bezogenes Stipendium durch andere Institutionen nicht zulässig. Zusätzlich kann auch eine auf Auslandsvorhaben bezogene finanzielle Förderung anderer Institutionen zur Unvereinbarkeit mit oder zur Anrechnung auf Stipendienleistungen der Stiftung Polytechnische Gesellschaft führen.

Grundsätzlich sind Stipendiatinnen und Stipendiaten der Stiftung Polytechnische Gesellschaft verpflichtet, es der Stiftung mitzuteilen, wenn sie ein Stipendium von anderer Seite erhalten oder angeboten bekommen, damit die Vereinbarkeit mit der finanziellen Förderung der Stiftung Polytechnische Gesellschaft geprüft werden kann.

Sollte die Frage nach der Kompatibilität anderer Stipendien mit unserer Förderung bereits vor Ihrer Bewerbung wichtig für Sie sein, suchen Sie gern den Kontakt mit uns.

Darf ich während des Stipenidums einer Neben­tätigkeit nachgehen?

Ja. Eine Nebentätigkeit in Forschung und Lehre ist im Main-Campus-doctus-Programm bis zu 44 Stunden im Monat zulässig, in allen anderen Bereichen liegt die Grenze bei 10 Wochenstunden.

Im Main-Campus-academicus-Programm ist der zeitliche Umfang für Nebentätigkeiten auf 40 Stunden im Monat begrenzt. Die Vergütung darf einen Betrag von 520 Euro (brutto) im Monat bzw. 6.240 Euro im Jahr nicht übersteigen.

Einkünfte aus zulässigen Nebentätigkeiten werden nicht auf das jeweilige Stipendium angerechnet.

Kann ich die Förderung unterbrechen, um beispiels­weise ein längeres Praktikum zu machen?

Ja. Eine Unterbrechung der Förderung ist auf Antrag für bis zu vier Monaten im Main-Campus-academicus-Programm und bis zu sechs Monate im Main-Campus-doctus-Programm möglich.

Erfolgt die Unterbrechung der Förderung aus gesundheitlichen oder familiären Gründen, kann die Förderung auch bis zu einem vollen Jahr unterbrochen werden, ohne dass dies auf die Höchstförderdauer angerechnet wird.

Gibt die Stiftung Polytechnische Gesellschaft Zuschüsse zu Reisen, die für mein Studium bzw. Promotions­projekt wichtig sind?

Ja. Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrem Projekt zu Tagungen oder Forschungsaufenthalten ins Ausland reisen, können Sie einen Zuschuss zum Stipendium beantragen.

Bin ich über das Stipendium der Stiftung kranken- und/oder unfall­versichert?

Nein. Die Stiftung Polytechnische Gesellschaft bietet keinen institutionellen Versicherungsschutz an.

Was geschieht, wenn ich während der Förder­zeit ein Kind bekomme?

Wir freuen uns über die Geburt Ihres Kindes und sehen für Mütter und Väter eine um 12 Monate verlängerte Höchstförderdauer vor. Mütter können zusätzlich drei Monate Mutterschutz in Anspruch nehmen.

Für Eltern gibt es zudem finanzielle Zuschüsse.

Kann ich von der Stiftung Polytechnische Gesellschaft einen Zuschuss für die Veröffent­lichung meiner Dissertations­schrift erhalten?

Nein. Die Stiftung Polytechnische Gesellschaft zahlt keine Druckkostenzuschüsse, weder für Externe noch für Geförderte.

Die Stipendien